Verbot der Jazzmusik (1943).

Personenbezogenes Archivgut z.B. zur Verstrickung Angehöriger mit der NSDAP.

Verbot der Jazzmusik (1943).

Beitragvon -sd- » 25.08.2018, 09:06

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Verbot der Jazzmusik (1943).

Gauleiter und Reichstatthalter Martin Mutschmann gibt
in seiner Eigenschaft als Reichsverteidigungskommissar
für Sachsen bekannt:

Im gegenwärtigen Zeitpunkt, wo das deutsche Volk alle geistigen
und materiellen Kräfte anspannt, dem barbarischen Ansturm des
jüdischen Bolschewismus und Amerikanismus zu begegnen, ist es
unerträglich, wenn immer wieder durch einzelne Musikveranstalter
versucht wird, deutschen Menschen die entarteten Jazzschlager
amerikanischen Ursprungs vorzusetzen. Die deutsche Musik und
die Musik befreundeter Nationen sind reich an alten und neuen
Opern, Tanzweisen, Volksliedern usw., es bedeutet Beleidigung
und Schande für unser Volk, die Afterkultur der verjüdelten,
vernegerten Jazzmusik überhaupt anhören zu müssen.


Quelle:
Musik im Kriege. Organ des Amtes Musik beim Beauftragten
des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und
weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP,
Heft 3/4, 1943.

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