Judäa-Samaria und der Gaza-Distrikt seit 1967.
Verfasst: 12.11.2024, 14:07
Judäa-Samaria und der Gaza-Distrikt seit 1967.
Judäa-Samaria ist eine vorwiegend bergige Gegend von ungefähr 110 km
Länge und 50 km Breite westlich des Jordan; der Gaza-Distrikt bildet
einen schmalen, flachen Küstenstreifen, der sich ca. 30 km entlang des
Mittelmeerstrands bis zur ägyptischen Grenze erstreckt. Da beide Ge-
biete historisch zum Land Israel gehörten, wurden sie in das Territorium
mit einbezogen, das nach dem Ersten Weltkrieg Großbritannien zeitweise
als Mandat zugesprochen wurde. Dieses Gebiet, das östlich und westlich
des Jordan liegt, wurde 1922 von Großbritannien in zwei Distrikte unter-
teilt. Im östlichen Teil, auf 77 Prozent der Gesamtfläche, wurde eine neue
arabische Einheit gebildet, die 1946 das unabhängige Hashemitische
Königreich von Transjordanien wurde. Im westlichen Teil, den verblei-
benden 23 Prozent, wurde gemäß der Verpflichtung Großbritanniens zu
den Bedingungen des Mandats, das die historische Verbindung des jüdi-
schen Volks mit dem Land Israel und die "Grundlagen für die Wiederein-
richtung seiner Nationalen Heimstatt in diesem Land" anerkannte, die
Entwicklung dieser Jüdischen Nationalen Heimstatt vorangetrieben.
Die gewaltige Opposition, die arabische Radikale dem Wachstum der jü-
dischen Gemeinschaft entgegensetzten einerseits, und das Bestehen der
jüdischen Gemeinde darauf, daß die Briten ihren Verpflichtungen nach-
kämen anderseits, bestimmten 1947 Großbritannien dazu, sein Mandat auf-
zugeben und das ganze Problem den Vereinten Nationen zu unterbreiten.
Am 29. November 1947 verabschiedete die Generalversammlung der Ver-
einten Nationen eine Resolution zur Teilung des Gebiets westlich des Jordan
in zwei unabhängige Staaten - einen arabischen und einen jüdischen. Die
Juden akzeptierten den Plan, die Araber wiesen ihn zurück.
Mit dem Ende des britischen Mandats am 14. Mai 1948 erklärte Israel seine
Unabhängigkeit. Am folgenden Tag fielen die Armeen Ägyptens, Syriens,
Transjordaniens, des Libanon und es Irak in den neuen Staat ein und ver-
urteilten Israel dazu, seinen Unabhängigkeitskrieg zu führen; als dessen
Ergebnis kam der Gaza-Distrikt unter ägyptische Militärverwaltung, und
Judäa-Samaria wurde von Transjordanien besetzt. 1950 annektierte der
jordanische König Judäa-Samaria, ein Akt, der nur von Großbritannien und
Pakistan anerkannt wurde, und benannte sein Land in 'Hashemitisches
Königreich von Jordanien' um.
Nach dem Krieg, der 1967 von Ägypten, Jordanien und Syrien gegen Israel
geführt wurde, geriet sowohl die Verwaltung von Judäa-Samaria als auch
die des Gaza-Distrikts unter Israels Kontrolle.
Judäa-Samaria und der Gaza-Distrikt werden bis zur endgültigen Regelung
ihres Status durch einen Friedensvertrag zwischen den betroffenen Parteien
von Israel verwaltet. Abgesehen vom Ostteil Jerusalems, der vom israelischen
Gesetz als integraler Teil des israelischen Staatsgebiets angesehen wird,
wurde weder der Status der Gebiete noch der ihrer Einwohner verändert.
Israels Politik in Judäa-Samaria und dem Gaza-Distrikt, die von der Regierung
bestimmt und durch den Verteidigungsminister ausgeführt wird, beruht auf
der Sicherheit und des ungstörten Ablaufs der Zivilangelegenheiten in allen
Bereichen des Lebens. Die Zivilangelegenheiten in jedem der Gebiete fallen
in den Verantwortungsbereich des Leiters der Zivilverwaltung, der die Tätig-
keit aller dort vertretenen israelischen Ministerien aufeinander abstimmt.
Beide Zivilverwaltungen unterstehen der Leitung des Koordinators von Re-
gierungsfunktionen im Verteidigungsministerium.
Quelle: Israelisches Informationszentrum. 1986.
Judäa-Samaria ist eine vorwiegend bergige Gegend von ungefähr 110 km
Länge und 50 km Breite westlich des Jordan; der Gaza-Distrikt bildet
einen schmalen, flachen Küstenstreifen, der sich ca. 30 km entlang des
Mittelmeerstrands bis zur ägyptischen Grenze erstreckt. Da beide Ge-
biete historisch zum Land Israel gehörten, wurden sie in das Territorium
mit einbezogen, das nach dem Ersten Weltkrieg Großbritannien zeitweise
als Mandat zugesprochen wurde. Dieses Gebiet, das östlich und westlich
des Jordan liegt, wurde 1922 von Großbritannien in zwei Distrikte unter-
teilt. Im östlichen Teil, auf 77 Prozent der Gesamtfläche, wurde eine neue
arabische Einheit gebildet, die 1946 das unabhängige Hashemitische
Königreich von Transjordanien wurde. Im westlichen Teil, den verblei-
benden 23 Prozent, wurde gemäß der Verpflichtung Großbritanniens zu
den Bedingungen des Mandats, das die historische Verbindung des jüdi-
schen Volks mit dem Land Israel und die "Grundlagen für die Wiederein-
richtung seiner Nationalen Heimstatt in diesem Land" anerkannte, die
Entwicklung dieser Jüdischen Nationalen Heimstatt vorangetrieben.
Die gewaltige Opposition, die arabische Radikale dem Wachstum der jü-
dischen Gemeinschaft entgegensetzten einerseits, und das Bestehen der
jüdischen Gemeinde darauf, daß die Briten ihren Verpflichtungen nach-
kämen anderseits, bestimmten 1947 Großbritannien dazu, sein Mandat auf-
zugeben und das ganze Problem den Vereinten Nationen zu unterbreiten.
Am 29. November 1947 verabschiedete die Generalversammlung der Ver-
einten Nationen eine Resolution zur Teilung des Gebiets westlich des Jordan
in zwei unabhängige Staaten - einen arabischen und einen jüdischen. Die
Juden akzeptierten den Plan, die Araber wiesen ihn zurück.
Mit dem Ende des britischen Mandats am 14. Mai 1948 erklärte Israel seine
Unabhängigkeit. Am folgenden Tag fielen die Armeen Ägyptens, Syriens,
Transjordaniens, des Libanon und es Irak in den neuen Staat ein und ver-
urteilten Israel dazu, seinen Unabhängigkeitskrieg zu führen; als dessen
Ergebnis kam der Gaza-Distrikt unter ägyptische Militärverwaltung, und
Judäa-Samaria wurde von Transjordanien besetzt. 1950 annektierte der
jordanische König Judäa-Samaria, ein Akt, der nur von Großbritannien und
Pakistan anerkannt wurde, und benannte sein Land in 'Hashemitisches
Königreich von Jordanien' um.
Nach dem Krieg, der 1967 von Ägypten, Jordanien und Syrien gegen Israel
geführt wurde, geriet sowohl die Verwaltung von Judäa-Samaria als auch
die des Gaza-Distrikts unter Israels Kontrolle.
Judäa-Samaria und der Gaza-Distrikt werden bis zur endgültigen Regelung
ihres Status durch einen Friedensvertrag zwischen den betroffenen Parteien
von Israel verwaltet. Abgesehen vom Ostteil Jerusalems, der vom israelischen
Gesetz als integraler Teil des israelischen Staatsgebiets angesehen wird,
wurde weder der Status der Gebiete noch der ihrer Einwohner verändert.
Israels Politik in Judäa-Samaria und dem Gaza-Distrikt, die von der Regierung
bestimmt und durch den Verteidigungsminister ausgeführt wird, beruht auf
der Sicherheit und des ungstörten Ablaufs der Zivilangelegenheiten in allen
Bereichen des Lebens. Die Zivilangelegenheiten in jedem der Gebiete fallen
in den Verantwortungsbereich des Leiters der Zivilverwaltung, der die Tätig-
keit aller dort vertretenen israelischen Ministerien aufeinander abstimmt.
Beide Zivilverwaltungen unterstehen der Leitung des Koordinators von Re-
gierungsfunktionen im Verteidigungsministerium.
Quelle: Israelisches Informationszentrum. 1986.