900.000 bis Ende 1955 umgesiedelt.
Verfasst: 08.12.2016, 18:29
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1.450 heimatvertriebene Landwirte wurden in den Nachkriegsjahren in
Schleswig-Holstein auf 24 000 ha Gesamtfläche angesiedelt, wie aus einer
Mitteilung des Statistischen Landesamtes von Schleswig-Holstein hervorgeht.
Damit sind in Schleswig-Holstein fast 10 Prozent der etwa 15.000 im Bundes-
gebiet neu angesiedelten heimatvertriebenen Landwirte auf Pachthöfen
oder auf eigenem Besitz ansässig geworden.
Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 25. Januar 1952
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900.000 bis Ende 1955 umgesiedelt.
Keine Verzögerung der Umsiedlung.
Das durch die Verordnung vom 13.02.1953 geregelte laufende Umsiedlungs-
programm sieht die Umsiedlung von 150.000 Personen aus den Ländern
Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die übrigen Länder des
Bundesgebiets vor. Von dem für die Durchführung dieses Programms benö-
tigten insgesamt 37.500 Wohnungen waren nach dem Stand vom 31.03.1954
bereits rund 32.000 Wohnungen (das sind rund 85 v. H. des Gesamtbedarfs)
entweder bezugsfertig (rund 11.000) oder im Bau befindlich (rund 19.000)
oder aber bewilligt (rund 2.000). Es ist deshalb — auch nach den Erklärungen
der Länder — mit der termingemäßen Durchführung dieses Programms bis
Ende 1954 zu rechnen. Die Weiterführung der Umsiedlung wird durch eine
dem Kabinett in Kürze zugehende Verordnung geregelt werden. Sie sieht
die Umsiedlung weiterer 165.000 Personen vor. Ihre Durchführung erfor-
dert die Bereitstellung von rund 350 Millionen DM nachstelliger Wohnungs-
baumittel durch den Bund. Von diesen stehen 150 Millionen DM, nämlich
75 Millionen DM Wohnraumhilfemittel 1954 gemäß Verfügung des Präsi-
denten des Bundesausgleichsamts vom 26.01.1953 und 75 Millionen DM
Bundeshaushaltsmittel 1954 und 1955 in Übereinstimmung mit dem
Beschluss der Konferenz der Wohnungsbauminister der Länder vom
16.10.1953 zur Verfügung.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Juli 1954.
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Der Stand der Umsiedlung. Vierte Anordnung des Bundes.
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat eine Verordnung zugeleitet, durch die
die Umsiedlung weiterer 165.000 Vertriebener und Flüchtlinge aus den Haupt-
flüchtlingsländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die übrigen
Länder der Bundesrepublik gesetzlich angeordnet werden soll. Diese gesetzliche
Umsiedlungsanordnung ist die vierte seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes
für die Bundesrepublik. Sie regelt den letzten Abschnitt des Umsiedlungspro-
gramms der Bundesregierung, mit dem die Phase der Improvisation und der
nur caritativen Flüchtlingshilfe abgelöst und eine sinnvolle, auf die Wiederher-
stellung des gestörten Bevölkerungsgleichgewichts ausgerichtete Bevölkerungs-
verteilung eingeleitet wurde. Mit der Durchführung dieses Programms werden
915.000 Vertriebene und Flüchtlinge aus den Hauptflüchtlingsländern in die
übrigen Länder der Bundesrepublik umgesiedelt.
Das Umsiedlungsprogramm 1949/1955 sieht eine Umsiedlung von 217.500
Vertriebenen und Flüchtlingen aus Bayern, 268.000 aus Niedersachsen und
429.500 aus Schleswig-Holstein vor. Davon wurden bis Ende Juni 1954 aus
Bayern insgesamt 163.000 Menschen umgesiedelt, davon 65.800 nach Baden-
Württemberg, 500 nach Bremen, 1.400 nach Hamburg, 9.000 nach Hessen,
50.400 nach Nordrhein-Westfalen und 36.500 nach Rheinland-Pfalz. Nieder-
sachsen gab bisher 182.700 Vertriebene und Flüchtlinge im Rahmen der Um-
siedlung ab, davon die meisten nach Nordrhein-Westfalen (87.500). Baden-
Württemberg (47.100) und Rheinland-Pfalz (32.300) Schleswig-Holstein war
an diesem Umsiedlungsprogramm bisher mit 306.600 Personen beteiligt.
142.400 Vertriebene und Flüchtlinge kamen nach Nordrhein-Westfalen,
93.700 nach Baden-Württemberg und 43.700 nach Rheinland-Pfalz.
Mit der Durchführung des Gesamtprogramms wird bis zum Ende des Jahres 1955
mit einem Überhang in das Jahr 1956 gerechnet werden müssen. Zur Durchführung
dieses Programms werden etwa 230.000 Wohnungen benötigt. Zum Bau dieser
Wohnungen trägt der Bund mit rund 1,3 Milliarden DM nachstelliger Finanzierungs-
mittel bei. Zusammen mit den von den Aufnahmeländern zu beschaffenden Ersten
Hypotheken und Restfinanzierungsmitteln werden für den Bau der benötigten
Wohnungen rund 3,3 Milliarden DM aufgebracht werden müssen.
Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 18. September 1954
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900.000 Volksdeutsche aus Ost- und Südosteuropa umgesiedelt.
Informationen zur staatlich gelenkten Umsiedlung (zur sogenannten
"Heimholung ins Altreich") 1939-1944:
http://ahnen-navi.de/ahna-bilder/fibel- ... 2_crop.jpg
http://ahnen-navi.de/ahna-bilder/fibel- ... 3_crop.jpg
Quelle: 'Fibel zur Deutschlandfrage', Band I.
Seiten 32 und 33 / Verfasser: Theodor Bierschenk.
Herausgeber: Bund der Vertriebenen. 1962.
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357.018 Heimatvertriebene umgesiedelt.
Seit Beginn der Umsiedlungsaktion am 1. April 1949 bis Ende Oktober
1955 wurden 357.018 Heimatvertriebene von Schleswig-Holstein in die
Flüchtlingsaufnahmeländer des Bundesgebietes umgesiedelt. 177.951
von ihnen hat allein Nordrhein-Westfalen aufgenommen und 98.354
Umsiedler fanden in Baden-Württemberg eine neue Heimat.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Dezember 1955.
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30 Millionen für Lagerauflösung.
Auf Vorschlag von Bundesminister Prof. Dr. Oberländer hat sich Bundes-
finanzminister Dr. Schäffer bereit erklärt, die ursprünglich vorgesehenen
10 Millionen DM für die Lagerauflösung auf 30 Millionen DM und entspre-
chend die Zahl der Lagerinsassen, die auf diese Weise menschenwürdigen
Wohnraum erhalten sollen, von 10.000 auf 30.000 zu erhöhen.
Das Räumungsprogramm wird Lager in den Flüchtlingsländern Bayern,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein umfassen. Der Bundesfinanzminister
wurde davon überzeugt, daß die beschleunigte Räumung noch vorhandener
Lager nicht nur eine aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen dringend
notwendige Maßnahme ist, sondern auch den öffentlichen Haushalt in
beachtlichem Umfange entlasten kann, denn angesichts der schlechten
baulichen Verfassung der Lager erreichen Lagerneubauten oder Instand-
setzungskosten oft den Beitrag, der zum Neubau von Wohnungen für die
Lagerinsassen aufgewandt werden muß.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Juli 1954.
Noch 283.086 in Massenquartieren.
Zehn Jahre nach dem Krieg gibt es in der Bundesrepublik noch 2.573 Lager,
in denen 283.086 Menschen leben, bei denen es sich meist um Empfänger
von Kriegsfolgehilfe handelt, teilt der Reichsbund der Kriegs- und Zivil-
geschädigten in Bonn mit. Mehr als 100 dieser Lager sind Massenquartiere,
die mit 500 bis zu 1.000 Insassen belegt sind. In den übrigen Lagern
leben zwischen 20 und 500 Menschen.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Dezember 1955.
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Vertriebenen-Landwirte in Bayern.
München. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Statistischen Landesamtes
wurden Ende 1955: 8900 landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe
in Bayern festgestellt, die in das Eigentum von Vertriebenen übergegangen
sind. Etwa 50 Prozent dieser Betriebe gelten als mittelbäuerliche Betriebe.
Alle zusammen umfassen eine Fläche von knapp 90 000 Hektar.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Mai 1956
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1.450 heimatvertriebene Landwirte wurden in den Nachkriegsjahren in
Schleswig-Holstein auf 24 000 ha Gesamtfläche angesiedelt, wie aus einer
Mitteilung des Statistischen Landesamtes von Schleswig-Holstein hervorgeht.
Damit sind in Schleswig-Holstein fast 10 Prozent der etwa 15.000 im Bundes-
gebiet neu angesiedelten heimatvertriebenen Landwirte auf Pachthöfen
oder auf eigenem Besitz ansässig geworden.
Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 25. Januar 1952
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900.000 bis Ende 1955 umgesiedelt.
Keine Verzögerung der Umsiedlung.
Das durch die Verordnung vom 13.02.1953 geregelte laufende Umsiedlungs-
programm sieht die Umsiedlung von 150.000 Personen aus den Ländern
Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die übrigen Länder des
Bundesgebiets vor. Von dem für die Durchführung dieses Programms benö-
tigten insgesamt 37.500 Wohnungen waren nach dem Stand vom 31.03.1954
bereits rund 32.000 Wohnungen (das sind rund 85 v. H. des Gesamtbedarfs)
entweder bezugsfertig (rund 11.000) oder im Bau befindlich (rund 19.000)
oder aber bewilligt (rund 2.000). Es ist deshalb — auch nach den Erklärungen
der Länder — mit der termingemäßen Durchführung dieses Programms bis
Ende 1954 zu rechnen. Die Weiterführung der Umsiedlung wird durch eine
dem Kabinett in Kürze zugehende Verordnung geregelt werden. Sie sieht
die Umsiedlung weiterer 165.000 Personen vor. Ihre Durchführung erfor-
dert die Bereitstellung von rund 350 Millionen DM nachstelliger Wohnungs-
baumittel durch den Bund. Von diesen stehen 150 Millionen DM, nämlich
75 Millionen DM Wohnraumhilfemittel 1954 gemäß Verfügung des Präsi-
denten des Bundesausgleichsamts vom 26.01.1953 und 75 Millionen DM
Bundeshaushaltsmittel 1954 und 1955 in Übereinstimmung mit dem
Beschluss der Konferenz der Wohnungsbauminister der Länder vom
16.10.1953 zur Verfügung.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Juli 1954.
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Der Stand der Umsiedlung. Vierte Anordnung des Bundes.
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat eine Verordnung zugeleitet, durch die
die Umsiedlung weiterer 165.000 Vertriebener und Flüchtlinge aus den Haupt-
flüchtlingsländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in die übrigen
Länder der Bundesrepublik gesetzlich angeordnet werden soll. Diese gesetzliche
Umsiedlungsanordnung ist die vierte seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes
für die Bundesrepublik. Sie regelt den letzten Abschnitt des Umsiedlungspro-
gramms der Bundesregierung, mit dem die Phase der Improvisation und der
nur caritativen Flüchtlingshilfe abgelöst und eine sinnvolle, auf die Wiederher-
stellung des gestörten Bevölkerungsgleichgewichts ausgerichtete Bevölkerungs-
verteilung eingeleitet wurde. Mit der Durchführung dieses Programms werden
915.000 Vertriebene und Flüchtlinge aus den Hauptflüchtlingsländern in die
übrigen Länder der Bundesrepublik umgesiedelt.
Das Umsiedlungsprogramm 1949/1955 sieht eine Umsiedlung von 217.500
Vertriebenen und Flüchtlingen aus Bayern, 268.000 aus Niedersachsen und
429.500 aus Schleswig-Holstein vor. Davon wurden bis Ende Juni 1954 aus
Bayern insgesamt 163.000 Menschen umgesiedelt, davon 65.800 nach Baden-
Württemberg, 500 nach Bremen, 1.400 nach Hamburg, 9.000 nach Hessen,
50.400 nach Nordrhein-Westfalen und 36.500 nach Rheinland-Pfalz. Nieder-
sachsen gab bisher 182.700 Vertriebene und Flüchtlinge im Rahmen der Um-
siedlung ab, davon die meisten nach Nordrhein-Westfalen (87.500). Baden-
Württemberg (47.100) und Rheinland-Pfalz (32.300) Schleswig-Holstein war
an diesem Umsiedlungsprogramm bisher mit 306.600 Personen beteiligt.
142.400 Vertriebene und Flüchtlinge kamen nach Nordrhein-Westfalen,
93.700 nach Baden-Württemberg und 43.700 nach Rheinland-Pfalz.
Mit der Durchführung des Gesamtprogramms wird bis zum Ende des Jahres 1955
mit einem Überhang in das Jahr 1956 gerechnet werden müssen. Zur Durchführung
dieses Programms werden etwa 230.000 Wohnungen benötigt. Zum Bau dieser
Wohnungen trägt der Bund mit rund 1,3 Milliarden DM nachstelliger Finanzierungs-
mittel bei. Zusammen mit den von den Aufnahmeländern zu beschaffenden Ersten
Hypotheken und Restfinanzierungsmitteln werden für den Bau der benötigten
Wohnungen rund 3,3 Milliarden DM aufgebracht werden müssen.
Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 18. September 1954
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900.000 Volksdeutsche aus Ost- und Südosteuropa umgesiedelt.
Informationen zur staatlich gelenkten Umsiedlung (zur sogenannten
"Heimholung ins Altreich") 1939-1944:
http://ahnen-navi.de/ahna-bilder/fibel- ... 2_crop.jpg
http://ahnen-navi.de/ahna-bilder/fibel- ... 3_crop.jpg
Quelle: 'Fibel zur Deutschlandfrage', Band I.
Seiten 32 und 33 / Verfasser: Theodor Bierschenk.
Herausgeber: Bund der Vertriebenen. 1962.
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357.018 Heimatvertriebene umgesiedelt.
Seit Beginn der Umsiedlungsaktion am 1. April 1949 bis Ende Oktober
1955 wurden 357.018 Heimatvertriebene von Schleswig-Holstein in die
Flüchtlingsaufnahmeländer des Bundesgebietes umgesiedelt. 177.951
von ihnen hat allein Nordrhein-Westfalen aufgenommen und 98.354
Umsiedler fanden in Baden-Württemberg eine neue Heimat.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Dezember 1955.
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30 Millionen für Lagerauflösung.
Auf Vorschlag von Bundesminister Prof. Dr. Oberländer hat sich Bundes-
finanzminister Dr. Schäffer bereit erklärt, die ursprünglich vorgesehenen
10 Millionen DM für die Lagerauflösung auf 30 Millionen DM und entspre-
chend die Zahl der Lagerinsassen, die auf diese Weise menschenwürdigen
Wohnraum erhalten sollen, von 10.000 auf 30.000 zu erhöhen.
Das Räumungsprogramm wird Lager in den Flüchtlingsländern Bayern,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein umfassen. Der Bundesfinanzminister
wurde davon überzeugt, daß die beschleunigte Räumung noch vorhandener
Lager nicht nur eine aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen dringend
notwendige Maßnahme ist, sondern auch den öffentlichen Haushalt in
beachtlichem Umfange entlasten kann, denn angesichts der schlechten
baulichen Verfassung der Lager erreichen Lagerneubauten oder Instand-
setzungskosten oft den Beitrag, der zum Neubau von Wohnungen für die
Lagerinsassen aufgewandt werden muß.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Juli 1954.
Noch 283.086 in Massenquartieren.
Zehn Jahre nach dem Krieg gibt es in der Bundesrepublik noch 2.573 Lager,
in denen 283.086 Menschen leben, bei denen es sich meist um Empfänger
von Kriegsfolgehilfe handelt, teilt der Reichsbund der Kriegs- und Zivil-
geschädigten in Bonn mit. Mehr als 100 dieser Lager sind Massenquartiere,
die mit 500 bis zu 1.000 Insassen belegt sind. In den übrigen Lagern
leben zwischen 20 und 500 Menschen.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Dezember 1955.
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Vertriebenen-Landwirte in Bayern.
München. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Statistischen Landesamtes
wurden Ende 1955: 8900 landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe
in Bayern festgestellt, die in das Eigentum von Vertriebenen übergegangen
sind. Etwa 50 Prozent dieser Betriebe gelten als mittelbäuerliche Betriebe.
Alle zusammen umfassen eine Fläche von knapp 90 000 Hektar.
Quelle: Ostpreußen-Warte, Mai 1956
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