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Bei meinen Nachforschungen im Kirchenbuch der Gemeinde Kruglanken,
Kreis Angerburg, habe ich mehrfach die Berufsbezeichnung 'Losmann'
gefunden. Weiß jemand, was sich dahinter verbirgt ?
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Renate Hesse fragte:
Nach meiner Kenntnis ist ein Losmann jemand, dem ein Stück Land "zugelost"
worden ist. Meine Frage: Ging dieses in sein Eigentum über ? Oder im konkreten
Fall: Kann ein Losmann, hier Ferdinand Broszeit, das Land von seinem Vater
(ca. 1860) "ererbt" haben und seinerseits weitervererben ?
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Um 1860 waren die Besitzrechte auf jeden Fall schon dergestalt, daß auch von
Instlern oder Losleuten Besitz nach Wille an die Nachkommen vererbt werden
konnte. Vor 1850 hatten die Gutsherren noch das Recht, den Erben zu ersetzen,
daß heißt, wenn sie einen Erben für ungeeignet hielten, konnten sie ein anderes
Familienmitglied zur Weiterführung der Wirtschaft bestimmen. Tina
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Ein Losmann war in der genannten Zeit (um 1860) ein Landarbeiter, der auf Tage-
lohn arbeitete. Die ursprüngliche Bedeutung (auch Losgänger) war im wesentlichen
dieselbe, mit dem Unterschied, daß diesem Personenkreis ein kleines Stück Land
("Los") aus der allgemeinen Flur widerruflich zugeteilt wurde.
Im 19. Jahrhundert war Losmann in Ostpreußen eine Standesbezeichnung für
einen grundbesitzlosen Tagelöhner. Im Unterschied zum Instmann, der einen
festen (aber befristeten) Arbeitsvertrag und Anspruch auf Deputat (Wohnung,
Acker für Eigengebrauch, Naturalien) hatte. Diese gab es i.d.R. nur auf Gütern
oder größeren Wirtschaften.
Andreas Grunwald.
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Hier ist eine Beschreibung, was ein Losmann ist:
http://www.karpauen.de/Berufe.htm
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Hier ist noch eine andere, fast ähnliche Erklärung:
LOSMANN. Ostpreußen: Ein kleiner Feldpächter, Tagelöhner und Mietsmann.
Die Losleute, Losmänner und Losfrauen. Sie standen in keinem dauerhaften
Dienstverhältnis, sie hatten ein "loses" Verhältnis. Sie waren losfrei,
unabhängig, ohne Vertrag und sie gehörten keiner Genossenschaft an. Im
Notstandsjahr 1868 erhielten hier die Losleute, die Leute ohne
Grundbesitz, alle sehr arm, ein Darlehen zur Saat aus Staatsmitteln,
drei Scheffel Kartoffeln.
Aus: Genealogisch-Ethymologisches Lexikon von Johann Heinrich Barth.
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Ein Losmann war ursprünglich einer, der bei neu urbar gemachtem Land ein Los zog
und dafür einen Streifen Land zum Bewirtschaften zugesprochen bekam. Das Land
reichte aber nicht aus, um die Familie zu ernähren, so daß der Losmann jede sich
bietende Arbeit annehmen mußte: Landarbeiter, Tagelöhner, Holzfäller, Flößer usw.
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Losmann ist die Bezeichnung für einen kleinen Feldpächter im ehemaligen Ostpreußen.
Einem Losmann wurde neu urbar gemachtes Ackerland per Los zugeteilt. Da die Größe
dieses Ackerlandes für den Unterhalt einer Familie nicht ausreichte, verdingte sich
der Losmann als Landarbeiter, Knecht, Holz...
Gefunden auf
http://www.enzyklo.de/Begriff/Losmann
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'Losmann' (plural: Losleute) ist die Bezeichnung für einen kleinen Feldpächter im
ehemaligen Ostpreußen. Einem Losmann wurde neu urbar gemachtes Ackerland per
Los zugeteilt. Da die Größe dieses Ackerlandes für den Unterhalt einer Familie
nicht ausreichte, verdingte sich der Losmann als Landarbeiter, Knecht, Holzfäller
usw. Gefunden auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Losmann
Losmann ist die Bezeichnung für einen kleinen Feldpächter im ehemaligen Ostpreußen.
Einem Losmann wurde neu urbar gemachtes Ackerland per Los zugeteilt. Da die Größe
dieses Ackerlandes für den Unterhalt einer Familie nicht ausreichte, verdingte sich
der Losmann als Landarbeiter, Knecht, Holz...
Gefunden auf
http://www.enzyklo.de/Begriff/Losmann
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Als 'Losleute' (Einzahl: Losmann) wurden 'Tagelöhner ohne festen Arbeitsvertrag,
Gelegenheitsarbeiter' auf dem Lande oder auch 'Instleute' bezeichnet.
Als Worterläuterung in diesem Zusammenhang: "/far Los woahne = /als Mieter
im Insthaus wohnen" (Preußisches Wörterbuch, Band III, Spalte 980). 'Los' war auch
ein Wort für einen Landstreifen. Mit unseren Wort 'losen', '(Lotterie-)Los' hat diese
Bedeutung nichts zu tun.
Ein Instmann war lt. 'Preußischem Wörterbuch' ein "verheirateter Landarbeiter, der
mit einem größeren Bauern oder einem Gutsbesitzer einen Arbeitsvertrag für längere
Barlohn für geleistete Arbeit freie Wohnung in dem Insthaus des Arbeitgebers, freies
Brennmaterial (Holz, Torf), einen Hausgarten, ein Stück Acker, auf dem er Kartoffeln
oder auch Getreide anbauen [konnte], Weide für eine Kuih, 1-2 Schafe, 1-2 Schweine,
dazu ein Fuder Heu, Brot- und Futtergetreide, und das Recht, eine beschränkte
Anzahl von Hühnern zu halten. Als Gegenleistung für Wohnung, Land usw. [hatte] er
im Laufe des Jahres eine im Arbeitsvertrag genau festgelegte Anzahl von Arbeits-
tagen abzuleisten. [...] Im Winter mußte der Instmann mitdreschen und erhielt
dafür beim Flegeldreschen den 10. Scheffel, beim Dreschen mit Pferden den 15.
Scheffel und beim Dreschen mit Dampf den 18. Scheffel oder auch einen Zentner.
In den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg trat an die Stelle des Wortes Instmann
immer mehr die Berufsbezeichnung Deputant. Der alte Dienstwechseltermin für die
Instleute war der Michaelistag (29. September)." (Band II, Spalten 1205-1206)
Unter dem Stichwort 'Insthaus' findet sich u.a.: "Wohnhaus für einen meist verheirateten
Instmann. Es war Eigentum des [arbeitgebenden] Bauern oder des Gutsherrn. Der Inst-
mann zahlte nur eine geringe Miete oder mußte sie durch Arbeitstage auf dem Hof ab-
arbeiten. Die Insthäuser lagen in der Nähe des Hofes, bei Gütern meist in einer langen
Reihe entlang der Straße. Oft waren es Doppelhäuser für zwei Instmannsfamilien, auf
Gütern gelegentlich auch Vier- bzw. Sechsfamilienhäuser. Sie waren früher in Holzbau-
weise oder in Fachwerk, später massiv aus Ziegeln oder Feldsteinen errichtet."
[Es folgt dann eine Beschreibung der Raumaufteilung] (Band II, Spalte 1205)
Außerdem gibt es noch das Stichwort 'Instkate' mit der kurzen Erläuterung 'kleines Insthaus'.
Daraus ergibt sich, daß es nicht möglich war, ein Insthaus im Rechtssinn zu vererben.
Es hätte aber an den Sohn als Wohnung übergehen können, wenn der Sohn die Arbeits-
verträge des Vaters hätte fortführen können.
Rolf-Peter Perrey
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