Volljährigkeit (Mündigkeit). Heiratsbestimmungen.
Verfasst: 29.01.2021, 15:10
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Volljährigkeit (Mündigkeit) im 19. Jahrhundert in deutschen Staaten.
Volljährigkeit lag bis 1876 bei 25 Jahren und wurde dann auf 21 Jahre
herabgesetzt, ob "reichsweit" oder nicht, weiß ich nicht. Jedoch haben
offensichtlich viele früher geheiratet. Die Frauen gerne mit etwa 21-
>22>23 und die Herren waren oft auch keine 25.
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In solchen Fällen wurde dann oft im jeweiligen Eintrag z.B.
im ev. Kirchenbuch, vermerkt "Mit Erlaubnis der Eltern".
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Volljährigkeit war früher eine reine Männersache. Frauen wurden nicht
volljährig. Sie erwarben die Mündigkeit nicht durch die entsprechende
Zahl von Jahresringen, sondern durch Heirat. Für die erste Ehe benötigte
eine Frau unabhängig vom Alter stets und immer die Zustimmung der
Eltern oder des Vormunds.
Siegfried Rambaum
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Volljährigkeit (Mündigkeit). Heiratsbestimmungen.
Siehe: http://wiki-de.genealogy.net/Vollj%C3%A4hrigkeit
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Volljährigkeit (Mündigkeit) im 19. Jahrhundert in deutschen Staaten.
Volljährigkeit lag bis 1876 bei 25 Jahren und wurde dann auf 21 Jahre
herabgesetzt, ob "reichsweit" oder nicht, weiß ich nicht. Jedoch haben
offensichtlich viele früher geheiratet. Die Frauen gerne mit etwa 21-
>22>23 und die Herren waren oft auch keine 25.
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In solchen Fällen wurde dann oft im jeweiligen Eintrag z.B.
im ev. Kirchenbuch, vermerkt "Mit Erlaubnis der Eltern".
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Volljährigkeit war früher eine reine Männersache. Frauen wurden nicht
volljährig. Sie erwarben die Mündigkeit nicht durch die entsprechende
Zahl von Jahresringen, sondern durch Heirat. Für die erste Ehe benötigte
eine Frau unabhängig vom Alter stets und immer die Zustimmung der
Eltern oder des Vormunds.
Siegfried Rambaum
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Volljährigkeit (Mündigkeit). Heiratsbestimmungen.
Siehe: http://wiki-de.genealogy.net/Vollj%C3%A4hrigkeit
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