Armenhaus oder Gemeindehaus in Ostpreußen.

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Armenhaus oder Gemeindehaus in Ostpreußen.

Beitrag von -sd- »

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Am 14.03.2011 schrieb Bernd Kazperowski:

Meine Schwiegermutter wohnt heute in einem Haus, welches auf dem deutschen
(gezeichneten) Plan dieser Ortschaft als Armenhaus bezeichnet wird. Auf anderen
Ortsplänen habe ich den Ausdruck Gemeindehaus gefunden.

Welche Bedeutung hatten diese Bezeichnungen ?
Waren es Häuser, wo Instleute, Tagelöhner oder Knechte mit ihren Familien nach
Dienstunfähigkeit bzw. im Rentenalter wohnen konnten ?
Gab es Verpflichtungen der Gemeinden, solche Häuser vorzuhalten ?
Wie wurden sie finanziert ?
Mußten die Bewohner einen Mietzins berappen ?

Die Definition bei Wikipedia befriedigt mich nicht.

Bernd Kazperowski

-

Am 14.03.2011 schrieb rpp:

Das (neue) 'Preußische Wörterbuch' von Riemann et al. definiert
'Armenhaus' in Band I (A-Fe), Spalte 289 als
'Gebäude zur Unterbringung Bedürftiger' und führt dies mundartliche Beispiel an:
"De es riep fert Oarmehuus = er hat abgewirtschaftet".

Diese Definition stimmt mit dem überein, was mir meine Mutter erläuterte,
als sie mir das (Königsberg-) Juditter Armenhaus (ein katenähnliches Gebäude)
zeigte. Ein Kleinkind, das ich damals noch war, interessiert eben alles.

Rolf-Peter Perrey

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