Evangelische Personen in katholischen Kirchenbüchern.
Verfasst: 07.02.2022, 13:56
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Daß evangelische Personen in katholischen Kirchenbüchern auftauchen
(und umgekehrt) könnte mit der Führung sogenannter Simultanregister
zusammenhängen.
Was ein Simultanregister ist, kann man hier nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbuch Wörtlich heißt es dazu
"Pfarrer führten diese Aufzeichnungen oft auch im landesherrlichen
Auftrag. Dadurch findet man für Zeiten, in denen bestimmte Konfessionen
in bestimmten Regionen unerwünscht waren, auch Aufzeichnungen über
Protestanten in katholischen Kirchenbüchern und umgekehrt (Simultanregister)."
Mario Joestel
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Kirchenbücher
(auch Kirchenmatrikel, in Österreich Kirchen- oder Pfarr-Matriken,
in der Schweiz der Rodel, die Rödel) sind Verzeichnisse über Taufen,
Trauungen, Todesfälle, die von Pfarrern meist in chronologischer
Reihenfolge angelegt werden. Sie sind öffentliche Urkunden über
die in ihnen verzeichneten kirchlichen Amtshandlungen. Bis in die
siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts wurden Personenstandsfälle
nur von den Religionsgemeinschaften verzeichnet. Heute werden die
entsprechenden staatlichen Personenstandsbücher in Standesämtern
geführt. Historische Kirchenbücher sind wertvolle Quellen der Forschung.
Pfarrämter sind nach wie vor zur Führung von Kirchenbüchern verpflichtet.
Quelle: WIKIPEDIA.
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Daß evangelische Personen in katholischen Kirchenbüchern auftauchen
(und umgekehrt) könnte mit der Führung sogenannter Simultanregister
zusammenhängen.
Was ein Simultanregister ist, kann man hier nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbuch Wörtlich heißt es dazu
"Pfarrer führten diese Aufzeichnungen oft auch im landesherrlichen
Auftrag. Dadurch findet man für Zeiten, in denen bestimmte Konfessionen
in bestimmten Regionen unerwünscht waren, auch Aufzeichnungen über
Protestanten in katholischen Kirchenbüchern und umgekehrt (Simultanregister)."
Mario Joestel
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Kirchenbücher
(auch Kirchenmatrikel, in Österreich Kirchen- oder Pfarr-Matriken,
in der Schweiz der Rodel, die Rödel) sind Verzeichnisse über Taufen,
Trauungen, Todesfälle, die von Pfarrern meist in chronologischer
Reihenfolge angelegt werden. Sie sind öffentliche Urkunden über
die in ihnen verzeichneten kirchlichen Amtshandlungen. Bis in die
siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts wurden Personenstandsfälle
nur von den Religionsgemeinschaften verzeichnet. Heute werden die
entsprechenden staatlichen Personenstandsbücher in Standesämtern
geführt. Historische Kirchenbücher sind wertvolle Quellen der Forschung.
Pfarrämter sind nach wie vor zur Führung von Kirchenbüchern verpflichtet.
Quelle: WIKIPEDIA.
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