Pommern, preußische Provinz.

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Pommern, preußische Provinz.

Beitrag von -sd- »

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Schwedisch-Pommern war der westliche Teil des Herzogtums
Pommern, mit dem infolge der Teilung Pommerns nach dem
Aussterben des Greifenhauses im Westfälischen Frieden 1648
der König von Schweden innerhalb des Heiligen Römischen
Reichs belehnt worden war. Nachdem Teile Schwedisch-
Pommerns bereits im Frieden von Saint-Germain 1679 und
1720 im Frieden von Stockholm vom Schwedischen Reich an
Brandenburg-Preußen übergegangen waren, trat Schweden
auf dem Wiener Kongress 1815 auch das restliche Gebiet an
Preußen ab.

Quelle: WIKIPEDIA.

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Pommern, preußische Provinz.

Was hat man sich unter Pommern zu jener Zeit vorzustellen ?
Hinterpommern mit Cammin war im Westfälischen Frieden
von 1648 an Brandenburg unter dem Großen Kurfürsten ge-
kommen. Die Lande Lauenburg und Bütow, die vorüberge-
hend unter polnischer Herrschaft gestanden hatten, kamen
erst 1657 an Brandenburg. König Friedrich Wilhelm I. von
Preußen hatte von Schweden im Frieden von Stockholm
1719 Vorpommern bis zur Peene, mit Stettin, hinzugewon-
nen. Auf dem Wiener Kongreß 1815 erhielt Preußen Neu-
Vorpommern mit Rügen, das eineinhalb Jahrhunderte lang
von Schweden aus regiert worden war. Damit wurde ganz
Pommern wieder vereinigt.

Das Jahr 1815 brachte für das Königsreich Preußen eine
Verwaltungsreform, wie sie bereits durch die Stein-Harden-
berg'schen Reformen ab 1806 vorbereitet war. Es wurde in
neun Provinzen eingeteilt, jede Provinz wiederum in Regie-
rungsbezirke und Kreise. Zur Provinz Pommern mit den Re-
gierungsbezirken Stralsund, Stettin und Köslin kamen noch
die bisher brandenburgischen Kreise Dramburg und Schivel-
bein.

Innerhalb der Kreise gab es,
gebietsweise recht unterschiedlich,
a) reine Gutsdörfer, die noch unter der Gerichtsbarkeit und
Polizeigewalt des Gutsherrn standen;
b) Bauerndörfer, etwa in den königlichen Ämtern der
Stargard-Pyritzer Gegend;
c) Stadteigentumsdörfer, die von den Städten auf ihren
Ländereien angelegt waren, und
d) den geistlichen Besitz um Cammin.

Im Vollzug der Bauernbefreiung gab es dann noch eine
Trennung zwischen dem eigentlichen Gutsbezirk und den
freigewordenen bäuerlichen Wirtschaften, die im Verband
einer Landgemeinde zusammengefaßt wurden.

Quelle: Wolfgang Marzahn 'Aufbruch und Neubeginn.
Politische und religiöse Kräfte in Pommern in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts
.'
Verlag Gerhard Rautenberg, Leer. 1985.


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