Reparationsamt bleibt endgültig.

Informationen im Zusammenhang mit der ehemaligen 'Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)' und späteren DDR.
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Reparationsamt bleibt endgültig.

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Reparationsamt bleibt endgültig.

Das sowjetzonale Reparationsamt in Berlin wird endgültig auch über den Termin
der angeblichen Einstellung der sowjetzonalen Reparationslieferungen an die
Sowjetunion hinaus weiterbestehen bleiben. Nach dem Wortlaut des in Moskau
zwischen der Sowjetunion und der Pieck-Regierung getroffenen Abkommens
sollen vom 1. Januar 1954 ab von der Sowjetunion keine Reparationsansprüche
mehr gestellt werden. Dazu wird bekannt, dass lediglich der Name des Repara-
tionsamtes in 'Amt für Exportaufsicht' umgewandelt wird und daß das Amt
künftig die Aufgabe hat, den weiterlaufenden Reparationslieferungen den An-
schein von "Exportlieferungen" zu geben. Die Exporte werden unter einseitig
von der Sowjetunion gestellten Bedingungen durchgeführt.

Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 24. Dezember 1953

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