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Was wissen wir vom Deutschen Orden ?
In einer unserer früheren Ausgaben hatten wir bereits auf den sehr begrüßens-
werten Wettbewerb des DHV hingewiesen. Er stand unter dem Leitwort
„Was wissen wir vom Deutschen Osten ?" Das Ergebnis dieses Wettbewerbs
liegt nun in einer stattlichen Reihe von Aufsätzen vor, aus der wir hier den
Beitrag von Brigitte Jaetzel veröffentlichen.
Was wissen wir vom Deutschen Orden ? Das Memelland.
Im August 1952 feierten die jetzt in der Bundesrepublik lebenden Memelländer
die 700-Jahr-Feier ihrer Vaterstadt, der See- und Hansestadt Memel, der
ältesten Stadt Ostpreußens und der nördlichsten Stadt Deutschlands.
Im Jahre 1252 gründete der Livländische Schwertbrüderorden, ein Bruderorden
des Deutschen Ritterordens, der in Kurland das Christentum verbreitete, an
der Mündung des Kurischen Haffes in die Ostsee und dem Ausfluss der Dange,
die Memelburg. Diese Stelle schien als Handelsplatz besonders geeignet und
wurde zum Grundstein der heutigen Stadt Memel. 1328 wurde die Stadt von den
Schwertbürgern dem Deutschen Ritterorden übergeben. In ihrer 700-jährigen
Geschichte hat die Stadt als Vorposten des Deutschtums viele schwere Zeiten
durchmachen müssen. Litauer, Polen, Russen und Schweden berannten öfter die
Stadt und brandschatzten und plünderten. Aber immer wieder wurde sie
aufgebaut. Die Grenze des Memellandes, diese charakteristische Spitze
Ostpreußens, wurde im Jahre 1422 zwischen Polen und Litauen und dem
Deutschen Ritterorden nach der verlorenen Schlacht von Tannenberg gezogen
und bestand also 500 Jahre unverändert, bevor der Versailler Vertrag 1919
dieses Land nördlich des Memelstromes vom deutschen Mutterland trennte.
Die Stadt, die in den letzten Jahren fast 50 000 Einwohner zählte, besaß
eine recht ansehnliche Industrie. Bis zum ersten Weltkrieg nahm der
Holzhandel die erste Stelle ein; jedoch durch den Konflikt Polen-Litauen
über Wilna, erlag die Holzflößerei auf dem Memelstrom völlig und damit auch
das Holzgeschäft. Der Hafen hatte einen lebhaften Schiffsverkehr nach allen
Richtungen. Schiffe Memeler Reedereien fuhren auf allen europäischen Meeren.
Das eigentliche Memelland hatte mit seinen größten Orten, Heydekrug und
Pogegen, außer der Stadt Memel, eine Einwohnerzahl von ca. 100 000, eine
blühende Landwirtschaft aufzuweisen. Große Wälder gab es im südlichen Teil.
An der Haffküste und in den Nehrungsorten wurde Fischerei betrieben. Die
Kurorte der Nehrung waren bis nach Westdeutschland bekannt. Nidden mit den
Wanderdünen als Paradies der Maler und Schwarzort das Klein-Thüringen mit
seinem herrlichen Kiefernwald. Die Elche lebten in freier Wildbahn und waren
den Kurgästen eine besondere Freude.
Auch bedeutende Männer entstammen dem Memelland. Der 1605 in Memel geborene
Dichter Simon Dach, dem wir das Volkslied „Ännchen von Tharau" verdanken,
der Astronom Friedrich Wilhelm Argelander, der als Sohn eines Memeler
Kaufmanns 1799 geboren und als Leiter der Bonner Sternwarte berühmt wurde.
Auch der sehr bekannte Schriftsteller Hermann Sudermann, in Matzicken bei
Heydekrug geboren, war ein Sohn des Memellandes. Die Eltern des großen
Philosophen Immanuel Kant stammten ebenfalls aus dem Kreise Memel.
Memel spielt auch in der preußischen Geschichte eine Rolle. 1802 trafen sich
hier Zar Alexander von Russland mit König Friedrich Wilhelm III. und Königin
Luise. Als im unglücklichen Krieg 1806 - 1807 Napoleon I. mit seinen Heeren
Preußen besiegte, war Memel für das preußische Königshaus die letzte
Zuflucht und wurde für ein Jahr Residenz. Von hier aus begann die Erneuerung
Preußens unter dem Freiherrn von Stein. Zur Erinnerung an diese Zeit wurde
100 Jahre später 1907 von Kaiser Wilhelm II. das Borussia-Denkmal in Memel
eingeweiht.
Die Abtrennung des Memellandes durch den Versailler Friedensvertrag war für
die Bevölkerung ein furchtbarer Schlag. 1920 trafen französische
Besatzungstruppen ein. Alle Proteste und Bitten um eine Volksabstimmung, wie
sie den deutschen Volksteilen Südostpreußen und Oberschlesien gewährt
wurden, blieben ungehört. Doch es sollte noch weit schlimmer kommen. Die
Litauer erhoben Ansprüche auf dieses Gebiet, aber die Westmächte schienen
nicht geneigt zu sein, ihnen dies abzutreten, sondern eher einen Freistaat
daraus zu machen. Zu Anfang des Jahres 1923 fielen litauische Truppen in
Zivil in das Memelgebiet ein und besetzten es. Die französischen
Besatzungstruppen kapitulierten nach Verlust einiger Soldaten, gingen auf
ihre Schiffe und verließen Memel. Die nun folgenden 16 Jahre unter
litauischer Oberhoheit waren Terror und Unterdrückung. Auf die mehrfachen
Beschwerden beim Völkerbund besichtigte eine Kommission das Memelland und
stellte den einwandfrei deutschen Charakter fest. 1934 wurde darauf das
Memelstatut unterzeichnet, welches den Memelländern kulturelle und
politische Autonomie gewährte. Der 1. Memelländische Landtag, der von der
Bevölkerung gewählt wurde, erbrachte 27 deutsche und 2 litauische
Abgeordnete. Jedoch wurde die Arbeit der Regierung durch die Litauer dauernd
gestört und oft unmöglich gemacht.
1926 wurde über ganz Litauen und das Memelland der Kriegszustand verhängt,
der dann die üblichen Beschränkungen für Presse und Versammlungsfreiheit
etc. mit sich brachte. Aber die Memelländer ließen sich nicht unterkriegen;
trotz Terror und Wahlschikanen schlossen sich alle Parteien zu einer
Einheitsfront zusammen und zeigten den Litauern bei der Wahl 1935, die auch
vom Ausland als Volksabstimmung gewertet wurde, die Stirn. Im November 1938
wurde dann auf Druck der deutschen Regierung der Kriegszustand beendet. Die
darauffolgende Landtagswahl und das Verhalten der Bevölkerung rechtfertigen
die Wiedervereinigung mit dem Reich im März 1939, die durch einen Vertrag
zwischen Litauen und Deutschland erreicht wurde und auf ganz friedlichem
Wege von statten ging.
Der zweite Weltkrieg brachte den Memelländern den Verlust der Heimat und
die Flucht nach dem Westen. Memel wurde Brückenkopf der militärischen
Verteidigung Ostpreußens und im Januar 1945 aufgegeben. Heute gehört das
Memelland zu dem von den Russen besetzten Teil Nordostpreußens und ist
wieder der Sowjet-Republik Litauen unterstellt.
Quelle: OSTPREUSSEN-WARTE, Juli 1957
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Mit Wissen und Einverständnis von Frau Brigitte Eckert-Jaetzel übernommen.
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Das Memelgebiet gehört zum Deutschen Reich.
Ein Gutachten über die Staats- und völkerrechtliche Lage.
Im Rahmen der Forschungsstelle für Völkerrecht und ausländisches öffentliches
Recht der Universität Hamburg wurde von Dr. Hellmuth Hecker ein Gutachten
zur gegenwärtigen Völker- und staatsrechtlichen Lage des Memelgebietes abge-
geben. Es ist für eine Veröffentlichung im 'Jahrbuch der Albertus-Universität
zu Königsberg', Band 8, herausgegeben vom Göttinger Arbeitskreis, vorgesehen.
Unter Hinzuziehung einer Anzahl völkerrechtlicher Werke in- und ausländischer
Verfasser wird festgestellt, daß zwar die Sowjetunion das Memelgebiet bald nach
der Besetzung — etwa im Sommer 1945 — verwaltungsmäßig der Litauischen Sow-
jetrepublik angeschlossen hat und daß dieser Vorgang ab 1948 seinen Niederschlag
in den Verfassungen der Litauischen Sowjetrepublik und der Sowjetunion fand,
daß ihm jedoch hinsichtlich der Inbesitznahme nur deklaratorische Wirkung zu-
kommt, denn jene Eingliederung in das Gebiet der Litauischen Sowjetrepublik
und die verfassungsmäßige Verankerung sind ohne Wirkung für die völkerrechtliche
Gültigkeit.
Wenn auch die Berliner Erklärung der vier Besatzungsmächte vom 5. Juni 1945 den
Begriff 'Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937' geprägt hat, das in
Besatzungszonen aufgeteilt werden soll und für das die Alliierten auf eine Annektion
verzichten, so heißt es in Artikel 6 jener Erklärung, daß die Grenzen Deutschlands
oder irgendeines Teiles von Deutschland und die rechtmäßige Stellung Deutschlands
oder irgendeines Gebietes, das gegenwärtig einen Teil deutschen Gebietes bildet,
später von den Alliierten festgelegt werden würden.
Der Verfasser des Gutachtens macht darauf aufmerksam, daß mit "Deutschland"
das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31. Dezember 1937 und mit "Gebieten, die
gegenwärtig einen Teil Deutschlands bilden", darüber hinaus die Gebiete gemeint
sind, die von Deutschland ab 1. Januar 1938 erworben wurden. Diese Gebiete wurden
hiernach zur Verfügung der Alliierten gestellt. Doch abgesehen davon bedeutet der
Annektionsverzicht für das deutsche Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31. Dezember
1937 auch keineswegs, daß die übrigen deutschen Gebiete ohne weiteres für Annek-
tionen frei wären, denn hier ist zu unterscheiden, auf welche Weise Deutschland
die betreffenden Gebiete erworben hat. Hinsichtlich des Memelgebietes wird eine
unbestreitbare Rechtsgültigkeit der am 22. März 1939 auf Grund des deutsch-
litauischen Staatsvertrags erfolgte Wiedereingliederung des deutschen Gebiets fest-
gestellt. Das Potsdamer Abkommen läßt nach dem Gutachten die Möglichkeiten zu,
daß der in Abschnitt 6 für den nördlichen Teil Ostpreußens angewandte Begriff
"Königsberg und das anliegende Gebiet", das unter sowjetrussische Verwaltung ge-
stellt wurde, auch das Memelgebiet umfaßt, — eine Auffassung, der man in mehreren
völkerrechtlichen Untersuchungen begegnet — oder daß das Potsdamer Abkommen
keine ausdrückliche klare Regelung erkennen lässt, was einer stillschweigenden
Anerkennung des Weitergeltens des Vorkriegszustandes gleichkommt.
In jedem Fall gehört, wie aus dem Gutachten hervorgeht, das Memelgebiet rechtlich
zum Deutschen Reich. Auch kartographisch ist das Memelgebiet, wie in dem Gutachten
ausdrücklich festgestellt wird, seit 1945 stets nur als "deutsches Gebiet unter derzei-
tiger Verwaltung der Sowjetunion" zu behandeln.
Soweit das Gutachten.
In bisherigen Untersuchungen über die rechtliche Lage des Memelgebiets wurde fest-
gestellt, daß die Signatarmächte der Memelkonvention die am 22. März 1939 erfolgte
Rückgliederung des Memelgebiets in das Deutsche Reich stillschweigend anerkannt
haben. Der Landsmannschaft Ostpreußen liegt jedoch nunmehr der Wortlaut einer
Verbalnote vor, die am 15. Mai 1939 vom britischen Botschafter Henderson dem deut-
schen Staatssekretär Weizsäcker übergeben wurde. Sie lautet:
„Die Botschaft Seiner Majestät grüßt das Auswärtige Amt und hat die Ehre, es im Auf-
trag des Außenministers Seiner Majestät zu unterrichten, daß die Regierung Seiner
Majestät im Vereinigten Königreich beschlossen hat, die deutsche Eingliederung des
Memellandes de jure anzuerkennen. Unter diesen Umständen wird das Memelland
dem konsularischen Bezirk des Generalkonsuls Seiner Majestät in Berlin eingegliedert,
und die Botschaft Seiner Majestät ist beauftragt, festzustellen, ob die entsprechende
Anerkennung durch die deutsche Regierung erfolgen kann, vorausgesetzt, daß keine
Bedenken gegen Mr. Hoepfner als britischen Vizekonsul bestehen."
Quelle: OSTPREUSSENBLATT, 16. März 1957
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Was wissen wir vom Deutschen Orden ? Das Memelland.
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